Erwägungsgrund 21 32012L0028
Um Anreize für die Digitalisierung zu bieten, sollten die Begünstigten dieser Richtlinie Einnahmen im Zusammenhang mit ihrer Nutzung verwaister Werke gemäß dieser Richtlinie erwirtschaften dürfen, um Ziele im Zusammenhang mit ihren im Gemeinwohl liegenden Aufgaben zu verwirklichen, auch im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaftsübereinkommen.