Erwägungsgrund 24 32012L0028
Diese Richtlinie gilt unbeschadet der in den Mitgliedstaaten bestehenden Regelungen für die Verwaltung von Rechten, beispielsweise der erweiterten kollektiven Lizenzen, der gesetzlichen Vermutungen in Bezug auf die Vertretung oder Übertragung, der kollektiven Verwertung oder ähnlicher Regelungen oder einer Kombinationen dieser Elemente, einschließlich ihrer Anwendung auf Massendigitalisierungen.