Erwägungsgrund 29 32012L0034
Was die Beziehungen zu Drittstaaten anbelangt, sollte besonders darauf geachtet werden, dass Eisenbahnunternehmen aus der Union auf der Grundlage der Gegenseitigkeit Zugang zum Schienenverkehrsmarkt in diesen Drittländern eingeräumt wird, was durch grenzüberschreitende Vereinbarungen ermöglicht werden sollte.