Erwägungsgrund 78 32012L0034
Geeignete Verfahren für die Stellenbesetzung sollten dazu beitragen, die Unabhängigkeit der Regulierungsstelle zu gewährleisten und insbesondere dafür zu sorgen, dass die Ernennung von Personen, die für Entscheidungen verantwortlich sind, durch eine Behörde erfolgt, die keine direkten Eigentumsrechte an regulierten Unternehmen ausübt. Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte eine solche Behörde beispielsweise ein Parlament, ein Präsident oder ein Ministerpräsident sein.