Erwägungsgrund 3 32013L0010
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird die Richtlinie 67/548/EWG und die Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufheben und ersetzen. Daher sollten die Kennzeichnungsvorschriften der Richtlinie 75/324/EWG an diese Verordnung angepasst werden.