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Mitgliedstaaten ohne Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten unter ihrer Hoheitsgewalt benennen eine Kontaktstelle für den Austausch von Informationen mit relevanten angrenzenden Mitgliedstaaten.
Mitgliedstaaten ohne Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten unter ihrer Hoheitsgewalt wenden Artikel 29 Absätze 4 und 7 an, um sicherzustellen, dass angemessene Einsatzkapazitäten für den Fall zur Verfügung stehen, dass sie von einem schweren Unfall betroffen sind.
Mitgliedstaaten ohne Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten unter ihrer Hoheitsgewalt koordinieren ihre nationale Notfallplanung für die Meeresumwelt in dem Maße mit anderen relevanten Mitgliedstaaten, wie dies für die Gewährleistung einer möglichst wirksamen Reaktion auf einen schweren Unfall erforderlich ist.
Wird ein Mitgliedstaat ohne Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten unter seiner Hoheitsgewalt von einem schweren Unfall betroffen, so
ergreift er in Einklang mit der in Absatz 3 genannten nationalen Notfallplanung alle geeigneten Maßnahmen;
stellt er sicher, dass etwaige seiner Kontrolle unterliegenden und unter seiner Hoheitsgewalt zur Verfügung stehenden Informationen, die für eine umfassende Untersuchung des schweren Unfalls von Belang sein können, dem Mitgliedstaat, der die Untersuchung gemäß Artikel 26 durchführt, auf Anfrage übermittelt oder zugänglich gemacht werden.
Die zuständige Behörde hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein hohes Maß an Kompatibilität und Interoperabilität der Notfallgerätschaften und der…
Die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich eine oder mehrere Plattformen oder angebundene Einrichtungen betrieben werden, hat regelmäßig in…
Ernste Gefahren, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt in einem anderen Mitgliedstaat haben können, müssen im internen Notfalleinsatzplan so berücksichtigt…
Die Mitgliedstaaten koordinieren untereinander Maßnahmen, die Gebiete außerhalb der Union betreffen, um potenziell negative Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und…
Nicht alle Mitgliedstaaten mit Offshore-Gewässern gestatten unter ihrer Hoheitsgewalt Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten. Diese Mitgliedstaaten beteiligen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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