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Bohrungsarbeiten sollten nur durch Anlagen erfolgen, die technisch in der Lage sind, alle vorhersehbaren Gefahren an der Bohrlokation zu beherrschen, hinsichtlich derer ein Bericht über ernste Gefahren abgenommen wurde.
„Bohrungsarbeiten“ alle ein Bohrloch betreffenden Betriebsvorgänge, die die unbeabsichtigte Freisetzung von Stoffen zur Folge haben könnten, die zu einem…
Aufwältigungsarbeiten an Bohrungen, bei denen die Gefahr eines Ausbruchs nicht auszuschließen ist, dürfen erst begonnen werden, nachdem der Bohrlochkopf mit…
Neben dem Einsatz einer geeigneten Anlage sollte der Betreiber einen detaillierten Konstruktionsplan und einen Betriebsplan für die besonderen Umstände und…
Der für eine Förderanlage vorgesehene Bericht über ernste Gefahren kann vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörde für eine Gruppe von Anlagen…
den Betrieb oder die Aufnahme des Betriebs bei einer Anlage oder einer angebundenen Infrastruktur untersagt, wenn die im Bericht über ernste Gefahren…
Geräte und Anlagen, die nach dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 für die Sicherheit bedeutsam sind, müssen im Notfall von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.