Erwägungsgrund 66 32013L0036
Um zu gewährleisten, dass die Gestaltung der Vergütungspolitik Teil des Risikomanagements des Instituts ist, sollte sie vom Leitungsorgan beschlossen und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Vergütungsregelungen dieser Richtlinie sollten den Unterschieden zwischen den verschiedenen Arten von Instituten Rechnung tragen und ihre Größe und interne Organisation sowie Art, Umfang und Komplexität ihrer Geschäfte in angemessener Weise berücksichtigen. Es wäre insbesondere unverhältnismäßig, von bestimmten Arten von Wertpapierfirmen die Einhaltung sämtlicher Grundsätze zu verlangen.