Erwägungsgrund 8 32013L0036
Angesichts der Zunahme der Aufgaben, die der EBA mit dieser Richtlinie und mit der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 übertragen werden, sollten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sicherstellen, dass angemessene personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden.