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Mitgliedstaaten sollten Strafen für Angriffe auf Informationssysteme vorsehen. Diese Strafen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und sollten Freiheitsstrafen und/oder Geldstrafen umfassen.
Schwerere Strafen sollten vorgesehen werden bei Angriffen auf ein Informationssystem, die von einer kriminellen Vereinigung im Sinne des Rahmenbeschlusses…
Um die Cyberkriminalität wirksam zu bekämpfen, ist es erforderlich, die Widerstandsfähigkeit von Informationssystemen dadurch zu erhöhen, dass geeignete…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der vorsätzliche unbefugte Zugang zu einem Informationssystem als Ganzem oder…
Die Mitgliedstaaten sollten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die in dieser Richtlinie festgelegten Pflichten vorsehen.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Straftaten im Sinne der Artikel 4 und 5 mit Freiheitsstrafen im Höchstmaß…
Die Mitgliedstaaten sollten für den Fall des Verstoßes gegen die aufgrund dieser Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Vorschriften Sanktionen vorsehen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.