Erwägungsgrund 9 32013L0040
Das Abfangen umfasst unter anderem das Abhören, die Überwachung und die Kontrolle des Inhalts von Kommunikationen sowie das Ausforschen des Inhalts von Daten entweder direkt durch den Zugang zum Informationssystem und seine Benutzung oder indirekt durch die Benutzung elektronischer Abhör- oder Mithörvorrichtungen mit technischen Hilfsmitteln.