Erwägungsgrund 8 32016L0343
Bislang wurden drei Maßnahmen betreffend Verfahrensrechte in Strafverfahren gemäß dem Fahrplan angenommen, und zwar die Richtlinien 2010/64/EU, 2012/13/EU und 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Bislang wurden drei Maßnahmen betreffend Verfahrensrechte in Strafverfahren gemäß dem Fahrplan angenommen, und zwar die Richtlinien 2010/64/EU, 2012/13/EU und 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.