Erwägungsgrund 10 32013L0054
Zwar werden die Verantwortlichkeiten der Flaggenstaaten durch die Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt, indem das freiwillige Auditsystem der IMO-Mitgliedstaaten in das Unionsrecht aufgenommen und die Zertifizierung der Qualität der nationalen Verwaltungsverfahren eingeführt wird, allerdings wäre eine separate Richtlinie, in der die Arbeitsnormen für Seeleute festgelegt sind, angemessener, da damit den unterschiedlichen Zwecken und Verfahren klarer Rechnung getragen würde, ohne dabei die Richtlinie 2009/21/EG zu berühren.