Erwägungsgrund 15 32013L0054
Unter keinen Umständen darf diese Richtlinie so angewandt werden, dass die Seeleute einen geringeren Schutz als nach dem Unionsrecht genießen —
Unter keinen Umständen darf diese Richtlinie so angewandt werden, dass die Seeleute einen geringeren Schutz als nach dem Unionsrecht genießen —