Erwägungsgrund 9 32013L0054
Die Richtlinie 2009/13/EG dient der Durchführung der ihr beigefügten Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über das Seearbeitsübereinkommen 2006 (im Folgenden „Vereinbarung“). Diese Richtlinie gilt unbeschadet der Richtlinie 2009/13/EG und sollte daher die Einhaltung günstigerer Bestimmungen des Unionsrechts im Einklang mit jener Richtlinie gewährleisten.