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Im Bereich Landwirtschaft ist in Bezug auf die Richtlinie 1999/74/EG des Rates festzuhalten, dass in Mayotte Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigen gehalten werden. Da erhebliche Investitionen und vorbereitende Arbeiten erforderlich sind, um nicht ausgestaltete Käfige durch ausgestaltete Käfige oder Alternativsysteme zu ersetzen, muss das Verbot der Verwendung nicht ausgestalteter Käfige um einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten ab dem 1. Januar 2014 hinausgeschoben werden. Um eine Verzerrung des Wettbewerbs zu verhindern, sollten Eier aus Betrieben mit nicht ausgestalteten Käfigen nur auf dem lokalen Markt von Mayotte vermarktet werden. Zur Erleichterung der notwendigen Kontrollen sollten in nicht ausgestalteten Käfigen produzierte Eier eine besondere Kennzeichnung tragen.
„(3) Abweichend von Absatz 2 können in Mayotte als Gebiet in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Abweichend von Absatz 2 können in Mayotte als Gebiet in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union…
In Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates würde die Anwendung der Vorschriften über die Etikettierung von…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 dürfen nach Ablauf von 72 Monaten nach Inkrafttreten der genannten Verordnung für den direkten menschlichen…
Im Bereich Sozialpolitik müssen die Schwierigkeiten Mayottes berücksichtigt werden, die Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ab dem…
Die Mitgliedstaaten stellen entsprechend dem/den von ihnen gewählten System(en) sicher, daß die Eigentümer oder Halter von Legehennen außer den einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.