Erwägungsgrund 6 32008L0032RICHTLINIE 2008/32/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2000/60/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32014L0080RICHTLINIE 2014/80/EU DER KOMMISSION vom 20. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/118/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32008L0033RICHTLINIE 2008/33/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2000/53/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32010L0006RICHTLINIE 2010/6/EU DER KOMMISSION vom 9. Februar 2010 zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Quecksilber, freies Gossypol, Nitrite und Mowrah, Bassia, Madhuca (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/32/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32012L0036RICHTLINIE 2012/36/EU DER KOMMISSION vom 19. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 20 32011L0077Die Richtlinie 2006/116/EG sollte daher entsprechend geändert werden.