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Die Verwendung von Beweismitteln, die durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, darf jedoch die wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch die Wettbewerbsbehörden nicht übermäßig beeinträchtigen. Um sicherzustellen, dass die Beschränkungen der Offenlegung nach dieser Richtlinie nicht unterwandert werden, sollte die Verwendung der in den Erwägungsgründen 24 und 25 genannten Beweismittel, welche ausschließlich durch die Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, unter den gleichen Umständen beschränkt werden. Diese Beschränkungen sollten in Verfahren über Schadensersatzklagen entweder zu einer Unzulässigkeit des Beweismittels führen oder aber nach dem anwendbaren nationalem Recht so geschützt werden, dass gewährleistet werden kann, dass die Beschränkungen der Offenlegung derartiger Beweismittel ihre volle Wirkung entfalten. Zudem sollten Beweismittel, die bei einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, kein Gegenstand des Handels werden. Die Möglichkeit, Beweismittel zu verwenden, die allein durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, sollte daher auf die natürliche oder juristische Person, der ursprünglich Zugang gewährt wurde, und ihre Rechtsnachfolger beschränkt werden. Diese Beschränkung des Handelns mit Beweismitteln hindert ein nationales Gericht jedoch nicht daran, unter den in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen die Offenlegung dieser Beweismittel anzuordnen.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Beweismittel, die unter eine der in Artikel 6 Absatz 5 aufgeführten Kategorien fallen und von einer natürlichen oder…
Ein Kläger kann einen begründeten Antrag stellen, dass ein nationales Gericht die in Absatz 6 Buchstaben a und b genannten Beweismittel nur einsieht, um sich zu…
Wirksamkeit und Kohärenz der Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV durch die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden setzen ein in der ganzen Union…
Die Offenlegung von Beweismitteln durch eine Wettbewerbsbehörde sollte nur dann angeordnet werden, wenn die Beweismittel nicht mit zumutbarem Aufwand von einer…
Den Beweismitteln kommt bei der Erhebung von Schadensersatzklagen wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder nationales…
Das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit sollte sorgfältig geprüft werden, wenn durch die Offenlegung die Untersuchungsstrategie einer Wettbewerbsbehörde dadurch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.