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Bei Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt richten sich die Verfahrensgarantien nach den einschlägigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands.
Die Verfahrensgarantien in Bezug auf Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sind im Visakodex geregelt.
die Rückreise des Antragstellers in den Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder die Durchreise durch andere Staaten als Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand…
Für Aufenthalte von nicht mehr als 90 Tagen gilt diese Richtlinie unbeschadet des Schengen-Besitzstands, insbesondere des Visakodex, des Schengener Grenzkodex…
„Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt“ eine Genehmigung im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe a des Visakodex, die von einem Mitgliedstaat erteilt…
Zur Überwindung der Probleme von Drittstaatsangehörigen, die sich aufgrund eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat aufhalten,…
Die Vorschriften für die Konsultation des Schengener Informationssystems und der anderen Mitgliedstaaten im Falle einer Ausschreibung bei der Bearbeitung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.