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Angesichts des Wesens der Saisonarbeit sollten die Mitgliedstaaten ermutigt werden, keine Gebühr für die Bearbeitung der Anträge zu erheben. Beschließt ein Mitgliedstaat dennoch, eine Gebühr zu erheben, so sollte diese weder unverhältnismäßig noch übermäßig hoch sein.
Die Mitgliedstaaten können für die Bearbeitung von Anträgen gemäß dieser Richtlinie Gebühren erheben. Diese Gebühren dürfen nicht unverhältnismäßig oder…
Die Mitgliedstaaten können von den Arbeitgebern von Saisonarbeitnehmern verlangen, dass diese Werden die Kosten nach diesem Absatz von den Arbeitgebern…
Die Mitgliedstaaten sollten eine Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels und von Mitteilungen verlangen können. Die…
Für die Durchführung der sich aus dieser Verordnung ergebenden Tätigkeiten sollten die Mitgliedstaaten Gebühren erheben dürfen. Allerdings sollten es die…
Für das Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf Zulassung als Saisonarbeitnehmer sollte eine Reihe von Regeln festgelegt werden. Unter Berücksichtigung der…
Bei der Entscheidung über die Verlängerung des Aufenthalts oder die Erneuerung der Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit sollten die Mitgliedstaaten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.