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Die Mitgliedstaaten führen eine ausführliche Statistik, die sie anhand der regelmäßig bei den zuständigen Behörden erhobenen Daten erstellen. Die statistischen Daten werden der Kommission jedes Jahr übermittelt und umfassen: a) Anzahl der vollstreckten Sicherstellungsentscheidungen, b) Anzahl der vollstreckten Einziehungsentscheidungen, c) geschätzter Wert der sichergestellten Vermögensgegenstände — zumindest der zum Zwecke ihrer etwaigen späteren Einziehung sichergestellten Vermögensgegenstände — zum Zeitpunkt der Sicherstellung, d) geschätzter Wert der eingezogenen Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt der Einziehung.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission ferner jedes Jahr die folgenden Angaben, sofern diese im betreffenden Mitgliedstaat auf zentraler Ebene verfügbar sind: a) Anzahl der Anträge auf Vollstreckung einer Sicherstellungsentscheidung in einem anderen Mitgliedstaat, b) Anzahl der Anträge auf Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung in einem anderen Mitgliedstaat, c) Wert oder geschätzter Wert der infolge einer Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat eingezogenen Vermögensgegenstände.
Die Mitgliedstaaten bemühen sich, die in Absatz 2 genannten Daten auf zentraler Ebene zu erheben.
Die Mitgliedstaaten erheben von den zuständigen Behörden regelmäßig Statistiken und pflegen diese, um die Wirksamkeit ihrer Einziehungssysteme zu überprüfen.…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich, soweit verfügbar, vorzugsweise in aggregierter Form Daten über die Anträge und Entscheidungen gemäß den…
Die Mitgliedstaaten organisieren die Erstellung und Erhebung der in Absatz 3 genannten Statistiken und übermitteln sie der Kommission jährlich.
Die Mitgliedstaaten erheben regelmäßig umfassende statistische Daten, damit die Kommission die Anwendung dieser Verordnung überwachen kann. Die zuständigen…
Die Mitgliedstaaten erheben und aggregieren die in den Absätzen 1, 2, 4 und gegebenenfalls 3 genannten Daten für am 31. Dezember endende volle Kalenderjahre;…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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