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Vermögensgegenstände, die im Hinblick auf ihre etwaige spätere Einziehung sichergestellt worden sind, sollten in geeigneter Weise verwaltet werden, damit sie ihren wirtschaftlichen Wert nicht verlieren. Die Mitgliedstaaten sollten die notwendigen Maßnahmen einschließlich der Möglichkeit eines Verkaufs oder einer Übertragung der Vermögensgegenstände treffen, um solche Verluste so gering wie möglich zu halten. Sie sollten geeignete Maßnahmen wie etwa die Einrichtung zentraler nationaler Vermögensverwaltungsstellen, von Fachdienststellen oder vergleichbarer Mechanismen treffen, um das vor der Einziehung sichergestellte Vermögen bis zur gerichtlichen Entscheidung effektiv zu verwalten und seinen Wert zu erhalten.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, beispielsweise durch Errichtung von Zentralstellen, einer Reihe von spezialisierten Stellen oder…
Die Einziehung führt zur endgültigen Entziehung von Vermögensgegenständen. Die Sicherung des Vermögensgegenstands kann jedoch eine Voraussetzung für die…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit Vermögensgegenstände im Hinblick auf eine etwaige spätere Einziehung sichergestellt werden…
Die Mitgliedstaaten sollten in Erwägung ziehen, Maßnahmen zu ergreifen, die es ermöglichen, dass eingezogene Vermögensgegenstände für Zwecke des öffentlichen…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Erträge oder andere Vermögensgegenstände eingezogen werden können, deren Wert…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sie sicherzustellende und einzuziehende Vermögensgegenstände auch nach einer rechtskräftigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.