Erwägungsgrund 28 32018R1805
Den Mitgliedstaaten sollte nahegelegt werden, eine Erklärung abzugeben, der zufolge sie als Vollstreckungsstaaten Sicherstellungs-, Einziehungsbescheinigungen oder beides in einer oder mehreren anderen Amtssprachen der Union als den eigenen Amtssprachen akzeptieren.