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Damit die Interessenträger ordnungsgemäß über die Struktur von Versicherungs- und Rückversicherungsgruppen unterrichtet sind, müssen der Öffentlichkeit Angaben über deren Rechts-, Verwaltungs- und Organisationsstruktur zugänglich gemacht werden. Diese Informationen sollten mindestens Angaben zum eingetragenen Namen des Unternehmens, zur Unternehmensform und zum Niederlassungsland von Tochterunternehmen, wesentlichen verbundenen Unternehmen und bedeutenden Zweigniederlassungen umfassen.
Die Mitgliedstaaten verpflichten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften…
Versicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften veröffentlichen jährlich die rechtliche Struktur und…
Die Mitgliedstaaten schreiben den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen vor, über zweckmäßige Systeme und Strukturen zu verfügen, um die Anforderungen…
die Informationen für jedes Tochterunternehmen der Gruppe, die einzeln identifizierbar sein müssen, werden gemäß Artikel 35 Absatz 5a übermittelt und dürfen…
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten über geeignete Governance-Strukturen verfügen, die der aufsichtlichen Überprüfung…
Die Aufsichtsbehörden sollten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen alle Auskünfte verlangen können, die sie für die Beaufsichtigung benötigen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.