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Durch eine Vorschrift über die Registrierung von in Verkehr zu bringenden Funkanlagen in einem zentralen System könnte die Effizienz und Wirksamkeit der Marktüberwachung gesteigert und damit zu einem hohen Maß an Konformität mit dieser Richtlinie beigetragen werden. Eine solche Vorschrift bringt für die Wirtschaftsakteure zusätzliche Belastungen mit sich und sollte daher nur für solche Kategorien von Funkanlagen eingeführt werden, bei denen noch kein hohes Maß an Konformität erreicht wurde. Um die Anwendung dieser Vorschrift sicherzustellen, nachdem das Risiko einer fehlenden Umsetzung der grundlegenden Anforderungen bewertet worden sind, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, die sich auf die Festlegung der Kategorien von Funkanlagen, die von den Herstellern in einem zentralen System zu registrieren sind, und auf die Angaben der technischen Unterlagen, die auf der Grundlage von durch die Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen über die Konformität von Funkanlagen zu machen sind, beziehen.
Die Kommission stellt ein zentrales System zur Registrierung der erforderlichen Informationen durch die Hersteller zur Verfügung. Mit diesem System wird die…
Die Überprüfung der Konformität von Kombinationen aus Funkanlagen und Software durch die Funkanlagen selbst sollte nicht dazu missbraucht werden, die Verwendung…
Um dem Bedarf in den Bereichen Interoperabilität, Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre der Nutzer und Teilnehmer, Schutz vor Betrug, Zugang zu…
Es muss sichergestellt sein, dass Funkanlagen aus Drittländern, die auf den Unionsmarkt gelangen, mit dieser Richtlinie im Einklang stehen, und insbesondere,…
Zur Ergänzung und Änderung bestimmter nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß…
Es wurde festgestellt, dass die Vorschrift der Richtlinie 1999/5/EG, nach der Geräten eine EU-Konformitätserklärung beizulegen ist, die Informationen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.