Erwägungsgrund 4 32014L0053
Die für Festnetz-Endeinrichtungen maßgeblichen grundlegenden Anforderungen in der Richtlinie 1999/5/EG, d. h. den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren, den Schutz von Gütern und ein angemessenes Niveau an elektromagnetischer Verträglichkeit sicherzustellen, werden von der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates angemessen abgedeckt. Diese Richtlinie sollte daher nicht für Festnetz-Endeinrichtungen gelten.