Erwägungsgrund 14 32014L0057
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten verpflichten, in ihrem nationalen Recht für in den Geltungsbereich der Richtlinie fallende Insider-Geschäfte, Marktmanipulation und unrechtmäßige Offenlegung von Insider-Informationen strafrechtliche Sanktionen vorzusehen. Durch diese Richtlinie sollte keine Verpflichtung geschaffen werden, diese Sanktionen oder andere Formen der Strafverfolgung im Einzelfall anzuwenden.