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Um sicherzustellen, dass die Institute, die Personen, die die Geschäfte der Institute tatsächlich kontrollieren, und die Leitungsorgane der Institute den Verpflichtungen aus dieser Richtlinie nachkommen und unionsweit gleich behandelt werden, sollte den Mitgliedstaaten vorgeschrieben werden, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen vorzusehen. Die Verwaltungssanktionen und anderen Verwaltungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten sollten daher in Bezug auf die Adressaten, die bei Verhängung einer Sanktion oder anderen Maßnahme zu berücksichtigenden Kriterien, die Bekanntmachung von Sanktionen oder anderen Maßnahmen, die wesentlichen Sanktionierungsbefugnisse sowie in Bezug auf die Höhe der von den Verwaltungen verhängten Geldbußen bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllen. Die EBA sollte unter strenger Einhaltung des Berufsgeheimnisses eine zentrale Datenbank betreiben, in der alle ihr von den zuständigen Behörden und den Abwicklungsbehörden gemeldeten Verwaltungssanktionen und Informationen über Rechtsmittel erfasst werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bei einem Verstoß gegen die in Absatz 1 genannten Pflichten, denen Institute, Finanzinstitute und…
Die zuständigen Behörden unterrichten die EBA unter Einhaltung der beruflichen Geheimhaltungspflicht nach Artikel 53 Absatz 1 über alle Verwaltungssanktionen –…
Um zu gewährleisten, dass Institute, die Personen, die die Geschäfte eines Instituts tatsächlich kontrollieren und die Mitglieder des Leitungsorgans des…
Um zu gewährleisten, dass Gegenparteien die aus der vorliegenden Verordnung erwachsenden Verpflichtungen erfüllen und unionsweit einer vergleichbaren Behandlung…
Damit sichergestellt ist, dass Versicherungsunternehmen und im Versicherungsvertrieb tätige Personen die Bestimmungen dieser Richtlinie einhalten und EU-weit…
Unter Berücksichtigung der in der Mitteilung der Kommission zur „Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor“ dargelegten Grundsätze und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.