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Um sicherzustellen, dass die Abwicklungsbehörden in dem durch die Verordnung (EU) Nr. 1092/2010, die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Europäischen System der Finanzaufsicht vertreten sind, und um sicherzustellen, dass die EBA über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um die in dieser Richtlinie vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen, sollte die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 dahingehend geändert werden, dass die nationalen Abwicklungsbehörden im Sinne dieser Richtlinie als „zuständige Behörden“ im Sinne dieser Verordnung angesehen werden. Eine solche Gleichsetzung von Abwicklungsbehörden und zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 steht im Einklang mit den der EBA in Artikel 25 der genannten Verordnung übertragenen Aufgaben, dazu beizutragen und sich aktiv daran zu beteiligen, dass Sanierungs- und Abwicklungspläne erstellt und aufeinander abgestimmt werden, und sich um die Erleichterung der Abwicklung von ausfallenden Instituten und insbesondere von grenzüberschreitend tätigen Gruppen zu bemühen.
Bei den Entscheidungen, die die zuständigen Behörden, die Abwicklungsbehörden und die EBA aufgrund dieser Richtlinie treffen, müssen die potenziellen…
Damit die Gleichstellung des Ausschusses im ESFS sichergestellt wird, sollte die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 dahin gehend geändert werden, dass der Ausschuss…
Die wirksame Abwicklung von Instituten oder Unternehmen einer Gruppe, die unionsweit agieren, erfordert die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)…
Die Übertragung von Aufsichtsaufgaben in Bezug auf Kreditinstitute auf die EZB für einen Teil der Mitgliedstaaten sollte die Funktionsweise des…
In Anbetracht des Ziels, für gleiche Wettbewerbsbedingungen im gesamten Binnenmarkt zu sorgen, steht diese Verordnung im Einklang mit der Richtlinie 2014/59/EU.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.