Erwägungsgrund 3 32015L1127
Technische Erkenntnissen belegen, dass örtliche Klimabedingungen in der Union die Energiemengen, die in Form von Elektrizität, Heizungswärme, Kühlmedium oder Prozessdampf von Verbrennungsanlagen, deren Zweck in der Behandlung fester Siedlungsabfälle besteht, technisch genutzt oder erzeugt werden können, beeinflussen.