Erwägungsgrund 5 32015L1127
Bei Anwendung eines Klimakorrekturfaktors würden einige Verbrennungsanlagen für die Abfallbeseitigung die R1-Schwelle erreichen und würden somit automatisch zu Verbrennungsanlagen für die energetische Verwertung von Abfällen. Dessen ungeachtet sollte die Anwendung eines solchen Korrekturfaktors ein Anreiz für Verbrennungsanlagen bleiben, eine hocheffiziente Energieerzeugung durch Abfallverbrennung im Einklang mit der Abfallhierarchie und der Zielsetzung der Richtlinie 2008/98/EG zu gewährleisten.