Erwägungsgrund 4 32015L1127
Aus einem Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission geht hervor, dass es im Hinblick auf die Schaffung ausgewogener Wettbewerbsbedingungen in der Union sinnvoll ist, Verbrennungsanlagen, die von den Auswirkungen örtlicher Klimabedingungen betroffen sind, anhand eines auf die R1-Formel anzuwendenden Klimakorrekturfaktors (Climate Correction Factor, CCF) zu entschädigen. Dieser Faktor sollte auf dem BVT-Merkblatt für Abfallverbrennung basieren.