Erwägungsgrund 18 32015L1535
Es empfiehlt sich, einen Ständigen Ausschuss vorzusehen, dessen Mitglieder von den Mitgliedstaaten ernannt werden und dessen Auftrag darin besteht, die Kommission bei ihren Bemühungen um Verminderung möglicher Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs zu unterstützen.