Erwägungsgrund 17 32015L1535
Um den Erlass von Maßnahmen durch das Europäische Parlament und den Rat zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten davon absehen, eine technische Vorschrift in Kraft zu setzen, wenn der Rat in erster Lesung einen Standpunkt zu einem Vorschlag der Kommission hinsichtlich desselben Sachgebiets festgelegt hat.