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Am 21. März 2014 ersuchte der Europäische Rat den Rat, dafür zu sorgen, dass das einschlägige Unionsrecht vollständig an den neuen einheitlichen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch, der von der OECD entwickelt wurde, angeglichen wird. Im Zuge der Annahme der Richtlinie 2014/107/EU forderte der Rat zudem die Kommission auf, einen Vorschlag zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG vorzulegen und die Aufhebung dieser Richtlinie zeitlich mit dem in der Richtlinie 2014/107/EU festgelegten Anwendungsbeginn zu koordinieren, unter Berücksichtigung der darin für Österreich vorgesehenen Ausnahmeregelung. Daher sollte die Richtlinie 2003/48/EG für Österreich für ein weiteres Jahr gelten. Nach dem Standpunkt des Rates ist die Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG erforderlich, um doppelte Meldepflichten zu vermeiden und Kosten für Steuerbehörden und Wirtschaftsbeteiligte zu sparen.
Die Richtlinie 2014/107/EU hat allgemein einen weiter gefassten Anwendungsbereich als die Richtlinie 2003/48/EG und sieht vor, dass im Falle einer…
Der Europäische Rat forderte am 22. Mai 2013, den automatischen Informationsaustausch auf der Unionsebene und weltweit zu erweitern, um Steuerbetrug,…
Am 9. Dezember 2014 hat der Rat die Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU angenommen, mit der der obligatorische automatische…
Um die nahtlose Fortsetzung der automatischen Auskunftserteilung über Finanzkonten zu gewährleisten, sollte die Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG ab dem Tag…
Die Richtlinie 2002/87/EG sollte entsprechend geändert und die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG sollten aufgehoben werden –
Die Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG des Rates müssen in einigen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich eine Neufassung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.