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Um die nahtlose Fortsetzung der automatischen Auskunftserteilung über Finanzkonten zu gewährleisten, sollte die Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG ab dem Tag gelten, der auch als Anwendungsbeginn der Maßnahmen gemäß der Richtlinie 2014/107/EU vorgesehen ist.
Die Richtlinie 2004/108/EG wird unbeschadet der Pflichten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Frist für die Umsetzung in nationales Recht und des Zeitpunkts…
Die Richtlinie 2001/37/EG wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung der genannten Richtlinie in…
Die Richtlinie 2007/64/EG wird mit Wirkung vom 13. Januar 2018 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende…
Ungeachtet der Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG sollten Informationen, die von Zahlstellen, Wirtschaftsbeteiligten und Mitgliedstaaten vor dem die Aufhebung…
Die Richtlinie 93/43/EWG wird mit Wirkung ab dem Datum, ab dem die vorliegende Verordnung gilt, aufgehoben.
Da die Bestimmungen der Richtlinie 2003/6/EG nicht mehr relevant oder ausreichend sind, sollte diese mit Wirkung vom 3. Juli 2016 aufgehoben werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.