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Gemäß der Richtlinie 2014/48/EU des Rates haben die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2016 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, die erforderlich sind, um jener Richtlinie nachzukommen. Die Mitgliedstaaten haben diese Vorschriften ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden. Mit der Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG müsste die Richtlinie 2014/48/EU nicht mehr umgesetzt werden.
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 31. Dezember 2014 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 18. Januar 2016 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 31. Dezember 2015 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens zum 31. Dezember 2017 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 3. Juli 2016 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen.…
Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie bis zum 1. Juli 2015 nachzukommen. Sie teilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.