Erwägungsgrund 65 32016L2341
Vor dem Beitritt sollten potenzielle Versorgungsanwärter alle für eine fundierte Entscheidung erforderlichen Informationen erhalten. Sofern potenzielle Versorgungsanwärter keine Wahl haben und automatisch in ein Altersversorgungssystem aufgenommen werden, sollte ihnen die EbAV unmittelbar nach ihrer Aufnahme die wichtigsten einschlägigen Informationen über ihre Mitgliedschaft zur Verfügung stellen.