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1. Feuerungswärmeleistung (MW) der mittelgroßen Feuerungsanlage; 2. Art der mittelgroßen Feuerungsanlage (Dieselmotor, Gasturbine, Zweistoffmotor, sonstiger Motor, sonstige mittelgroße Feuerungsanlage); 3. Art und jeweiliger Anteil der verwendeten Brennstoffe nach den Brennstoffkategorien nach Anhang II; 4. Datum der Inbetriebnahme der mittelgroßen Feuerungsanlage oder, wenn das genaue Datum der Inbetriebnahme nicht bekannt ist, Nachweise dafür, dass der Betrieb vor dem 20. Dezember 2018 aufgenommen wurde; 5. Wirtschaftszweig der mittelgroßen Feuerungsanlage oder der Betriebseinrichtung, in der sie eingesetzt wird (NACE-Code); 6. voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden der mittelgroßen Feuerungsanlage und durchschnittliche Betriebslast; 7. wenn von der Befreiungsmöglichkeit gemäß Artikel 6 Absatz 3 oder Artikel 6 Absatz 8 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die mittelgroße Feuerungsanlage nicht mehr als die Zahl der in jenen Absätzen genannten Stunden in Betrieb sein wird; 8. Name und Geschäftssitz des Betreibers sowie — bei ortsfesten mittelgroßen Feuerungsanlagen — Standort der Anlage mit Anschrift.
Bei Anlagen, die Tätigkeiten gemäß Anhang I, Nummer 1.1 für Tätigkeiten mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW, Nummern 1.2 und 1.3, Nummer 1.4…
Nicht genehmigungsbedürftige mittelgroße Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr und genehmigungsbedürftige mittelgroße…
Nicht genehmigungsbedürftige mittelgroße Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr und genehmigungsbedürftige mittelgroße…
Die Mitgliedstaaten legen das Verfahren für die Erteilung einer Genehmigung oder für eine Registrierung in Bezug auf mittelgroße Feuerungsanlagen fest. Diese…
Alle Emissionsgrenzwerte in diesem Anhang sind definiert für eine Temperatur von 273,15 K, einen Druck von 101,3 kPa und nach Abzug des Wasserdampfgehalts des…
TEIL 1 Überwachung der Emissionen durch den Betreiber 1. Regelmäßige Messungen sind mindestens in folgenden Zeitabständen durchzuführen: — bei mittelgroßen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.