Erwägungsgrund 14 32015L2366
Zahlungsinstrumente, die unter die Ausnahme für begrenzte Netze fallen, könnten Kundenkarten, Tankkarten, Mitgliedskarten, Fahrkarten des öffentlichen Verkehrs, Parktickets, Essensgutscheine oder Gutscheine für bestimmte Dienstleistungen sein, die manchmal einem bestimmten steuer- oder arbeitsrechtlichen Rahmen unterliegen, der die Verwendung solcher Instrumente zur Erfüllung der Ziele der Sozialgesetzgebung fördert. Entwickelt sich ein solches Instrument mit bestimmtem Verwendungszweck zu einem Instrument zur allgemeinen Verwendung, sollte die Ausnahme vom Geltungsbereich dieser Richtlinie keine Anwendung mehr finden. Instrumente, die für Einkäufe in den Geschäften der teilnehmenden Händler verwendet werden können, sollten nicht vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sein, da sie in der Regel für ein stetig wachsendes Netz von Dienstleistern gedacht sind. Die Ausnahme für begrenzte Netzwerke sollte in Verbindung mit der Pflicht gelten, dass potenzielle Zahlungsdienstleister in den Geltungsbereich der Ausnahme fallende Tätigkeiten melden.