Art. 56 32015L2436
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Die Artikel 1, 7, 15, 19, 20 und 21 gelten ab dem 15. Januar 2019 .
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Die Artikel 1, 7, 15, 19, 20 und 21 gelten ab dem 15. Januar 2019 .