Erwägungsgrund 2 32015L0254
Ziel der Richtlinie 93/5/EWG des Rates ist es, den reibungslosen Ablauf der Arbeit des wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses dadurch sicherzustellen, dass die wissenschaftliche Unterstützung aus den Mitgliedstaaten für diesen Ausschuss gefördert und die Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Stellen zu wissenschaftlichen Fragen im Bereich der Lebensmittelsicherheit koordiniert wird.