Erwägungsgrund 3 32015L0254
Mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Aufgaben des in der Richtlinie 93/5/EWG genannten wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übertragen; derzeit werden diese Aufgaben durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 geregelt.