Erwägungsgrund 4 32015L0254
Der Beschluss 97/579/EG der Kommission, mit dem der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ eingesetzt worden war, wurde durch den Beschluss 2004/210/EG der Kommission aufgehoben.
Der Beschluss 97/579/EG der Kommission, mit dem der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ eingesetzt worden war, wurde durch den Beschluss 2004/210/EG der Kommission aufgehoben.