Erwägungsgrund 1 32015L0412
Mit der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein umfassender rechtlicher Rahmen für die Zulassung genetisch veränderter Organismen (im Folgenden „GVO“) geschaffen, der in vollem Umfang auf GVO Anwendung findet, die als Saatgut oder sonstiges Pflanzenvermehrungsmaterial zu Anbauzwecken in der Union verwendet werden sollen (im Folgenden „für den Anbau bestimmte GVO“).