Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die vorliegende Richtlinie sollte günstigere nationale Bestimmungen unberührt lassen, sofern sie mit dieser Richtlinie vereinbar sind.
Die Mitgliedstaaten können günstigere Bestimmungen als jene in dieser Richtlinie einführen oder beibehalten, sofern sie mit dieser Richtlinie vereinbar sind.
Diese Richtlinie berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, Vorschriften zu erlassen oder beizubehalten, die für Personen, auf die die Richtlinie Anwendung…
Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, sofern diese Bestimmungen mit dieser Richtlinie vereinbar sind.
Von dieser Richtlinie unberührt bleiben günstigere Bestimmungen im Rahmen von
Die Anwendung dieser Richtlinie sollte etwaige günstigere Vorschriften, die im Unionsrecht und in anwendbaren internationalen Übereinkommen enthalten sind,…
Diese Richtlinie berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, Vorschriften zu erlassen oder beizubehalten, die für Drittstaatsangehörige, auf die die Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.