Erwägungsgrund 15 32024L1233
Die Frist für eine Entscheidung über den Antrag sollte die für die Überprüfung der Arbeitsmarktlage erforderliche Zeit beinhalten, wenn eine solche Überprüfung im Zusammenhang mit einer einzelnen Beantragung einer kombinierten Erlaubnis durchgeführt wird. Eine allgemeine Überprüfung der Arbeitsmarktlage, die nicht mit einer einzelnen Beantragung einer kombinierten Erlaubnis verbunden ist, wird daher nicht von der Frist für eine Entscheidung umfasst. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, das für die Erteilung einer kombinierten Erlaubnis erforderliche Visum rechtzeitig auszustellen.