Erwägungsgrund 16 32015L0637
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten eng zusammenarbeiten und sich untereinander und mit der Union, insbesondere der Kommission und dem EAD, im Geiste der Solidarität und des gegenseitigen Respekts abstimmen. Um eine rasche und wirksame Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die Informationen über die einschlägigen Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten über die sichere Website des EAD (Consular OnLine) bekanntgeben und ständig aktualisieren.