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Alle von einem Mitgliedstaat nach Artikel 23 Absätze 1 und 2 dieser Richtlinie erlassenen zusätzlichen technischen Vorschriften für Fahrzeuge, die die Binnenwasserstraßen auf dem Gebiet dieses Mitgliedstaats befahren, sind auf folgende Bereiche begrenzt: 1. Begriffsbestimmungen — Erforderlich für das Verständnis der zusätzlichen Vorschriften 2. Festigkeit und Stabilität — Verstärkung der Struktur und Stabilität — Zeugnis/Bescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft 3. Sicherheitsabstand und Freibord — Freibord — Sicherheitsabstand 4. Verschlusszustand der Öffnungen des Schiffskörpers und der Aufbauten — Aufbauten — Türen — Fenster und Oberlichter — Ladeluken — sonstige Öffnungen (Lüftungs-, Abgasleitungen usw.) 5. Ausrüstung — Anker und Ankerketten — Signallichter — Schallsignalanlagen — Kompass — Radar — Sende- und Empfangsanlagen — Rettungsmittel — Verfügbarkeit von Seekarten 6. Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe — Stabilität (Windstärke, Kriterien) — Rettungsmittel — Freibord — Sicherheitsabstand — freie Sicht 7. Verbände und Containerverkehr — Verbindungen Schubboot-Leichter — Stabilität der Fahrzeuge/Leichter, die Container befördern 8. Maschinen — Steuereinrichtungen — Schraubenwellen und Zubehör — Antriebsmotoren, Kupplung und Zubehör — Vorhandensein einer Bugstrahlanlage — Lenzsysteme und Feuerlöschanlagen — Notstromquellen und elektrische Anlagen — Zeugnis/Bescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1459 - 1471; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)(Text siehe: BinSchUO2018Anh III)
die technischen Vorschriften, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Fahrzeuge, die auf den in Artikel 4 aufgeführten Binnenwasserstraßen verkehren, zu…
„miteinander verbundene Binnenwasserstraßen“ : Wasserstraßen eines Mitgliedstaats, die über Binnenwasserstraßen, die nach nationalem oder internationalem Recht…
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1472 - 1474)(Text siehe: BinSchUO2018Anh IV)
Die von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 23 Absatz 4 dieser Richtlinie erlassenen eingeschränkten technischen Vorschriften für Schiffe, die ausschließlich auf…
Es gelten die im ES-TRIN 2025/1 aufgeführten technischen Vorschriften für Fahrzeuge.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.