Erwägungsgrund 1 32016L1629
Mit der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden harmonisierte Bedingungen für die Erteilung von Schiffszeugnissen für Binnenschiffe auf sämtlichen Binnenwasserstraßen der Union festgelegt.
Mit der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden harmonisierte Bedingungen für die Erteilung von Schiffszeugnissen für Binnenschiffe auf sämtlichen Binnenwasserstraßen der Union festgelegt.